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Tipps

5 Tipps rund ums Haus

Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung muss optimal versichert sein. Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt viele Schäden nicht – wie etwa beim Hausbau, Wasserrohrbrüche, Erdbeben oder Solaranlagen. Diese 5 Tipps müssen Eigenheimbesitzer kennen.

Eigenheimbesitzer müssen gegen viele Situationen gewappnet sein.

Ein Beispiel: In der Schweiz ereignen sich durchschnittlich 500 bis 800 Erdbeben jedes Jahr. Glücklicherweise sind die meisten kaum spürbar. Dennoch kann es zu starken Beben kommen, die massive Schäden verursachen.

Text: Natascha Fabian/Hansjörg Ryser, Foto: Helvetia

1. Denken Sie auch an Schäden, die nicht direkt mit dem Bau zu tun haben

Eine Bauversicherung deckt Schäden, wenn das noch nicht fertig gebaute Haus durch einen Unfall beschädigt wird.

Auch der Diebstahl von Baumaterial kann über die Bauversicherung gedeckt werden. Sie wird in der Regel zusammen mit einer Bauhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Somit besteht auch eine Versicherung, falls plötzlich das Baugerüst auf das Nachbargrundstück stürzt und dort Schäden verursacht.

2. Schützen Sie sich beim Hauskauf unbedingt mit einer Gebäudeversicherung

Wenn das Haus fertig gebaut ist, löst die Gebäudeversicherung die Bauversicherung ab.

In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementarschäden obligatorisch und untersteht einem kantonalen Monopol.

Prüfen Sie, ob die Versicherung über Ihren Wohnkanton Pflicht ist oder bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden kann. Alle anderen Gefahren müssen über eine Privatversicherung abgesichert werden.

3. Seien Sie sich bewusst: Erdbeben sind nicht versichert

Nebst Unwettern gibt es in der Schweiz auch immer wieder kleine Erdbeben.

Was viele nicht wissen: Ein Erdbeben gilt in der Schweiz nicht als Elementarrisiko, weshalb diese Schäden nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind.

Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bei Helvetia können Sie sich gegen die finanziellen Folgen schützen.

4. Ergänzen Sie die Gebäudeversicherung, damit auch Schäden im Haus versichert sind

Es gibt zahlreiche weitere Schäden wie etwa ein Rohrbruch an einer Wasserleitung oder ein Glasbruch.

Diese können bei Helvetia versichert werden – profitieren Sie hier mit einem Kombinationsrabatt von bis zu 20%.

Zudem gibt es eine Gebäudehaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden an Dritten wie beispielsweise Verletzung oder Beschädigung abdeckt. Besitzer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern sind allerdings bereits durch die Privathaftpflicht gegen solche Schäden versichert.

5. Wenn Sie den Strom mit einer Solaranlage erzeugen, sollten Sie einen entsprechenden Schutz prüfen

Viele Eigenheimbesitzer setzen heute auf eine umweltfreundliche Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage.

Die meisten Kunden versichern eine solche Anlage mit einer Ergänzung in der Gebäudeversicherung. Wenn Sie Flächen mieten oder Stockwerkeigentümer sind und sich nicht über die Gemeinschaft versichern können, besteht die Möglichkeit einer Ergänzung in der Gebäudeversicherung nicht.

Unsere Lösung: die Photovoltaik-Versicherung. Sie deckt die grössten Gefahren an Ihren Solaranlagen wie beispielsweise Feuerrisiken oder Betriebsrisiken und schützt Sie so vor hohen Folgekosten.